Nach Abstimmung mit der Trinkwasseraufsicht der Niederösterreichischen Landesregierung kann folgende Information weiter gegeben werden:
Besteht aufgrund der aktuellen Hochwassersituation der Verdacht, dass das Trinkwasser beeinträchtigt ist, so besteht für den Betreiber einer Wasserversorgungsanlage
Handlungsbedarf.
Eine
Beurteilung der aktuellen Situation ist durchzuführen und entsprechende
Maßnahmen sind einzuleiten. Schlussendlich ist eine
Untersuchung des Wassers durchzuführen, um die geforderte Qualität (Eignung als Trinkwasser) nachzuweisen.
- Wasserversorger < 100m3/Tag: Der Betreiber kann selbst Wasserproben ziehen und in einem akkreditierten Labor untersuchen lassen. Entsprechen die gemessenen Parameter den Grenz- und Richtwerten der Trinkwasserverordnung, dann kann die Behörde - nach Rücksprache mit dieser - diese Prüfberichte anerkennen.
Die Information an die Behörde erfolgt per Mail oder Post durch den Betreiber der WVA, es wird durch das Labor kein Gutachten ausgestellt und die Daten werden nicht über die Trinkwasserschnittstelle an das Land-NÖ übermittelt.
Sollte die Wasserqualität nicht entsprechen, dann sind unverzüglich Maßnahmen einzuleiten und im Anschluss ist eine Probenahme durch ein akkreditiertes Labor durchführen zu lassen.
- Für Wasserversorger > 100m3/Tag gilt weiterhin, dass eine Probenahme durch ein akkreditiertes Labor durchzuführen ist, Prüfberichte mit Proben, welche durch den Betreiber gezogen wurden, werden von der Behörde nicht anerkannt.
Eine
Notchlorierung bei offensichtlicher Verunreinigung oder Verdacht darauf kann vor einer Probenahme ebenfalls hilfreich sein, um Zeit und Kosten zu sparen. Nähere Informationen dazu finden Sie am
Merkblatt für Brunnensanierung im Downloadbereich auf dieser Seite.
Für
Eigeninteresse bietet die WSB Labor-GmbH die Möglichkeit an, die Qualität von Wasser mit unserer
"Flaschenpost" untersuchen zulassen, besuchen Sie dazu unseren Webshop
trinkwasseruntersuchung.at. Bis zum Ende des Jahres 2024 werden
15% Rabatt auf alle Produkte des Webshops gewährt.
Des Weiteren können bis Ende 2024 Proben von
Montag bis Donnerstags von 8:00 bis 16:00 und
Freitag von 8:00 bis 10:00 ins Labor gebracht werden, es wird bis Ende 2024
kein Wochenendzuschlag verrechnet.
Um den Ablauf zu beschleunigen, können Sie vorab schon das
Übernahmeprotokoll ausfüllen und bei der Übergabe der Probe(n) mitnehmen.