Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen im Sinne des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) sind seit dem 1. Juli 2016 verpflichtet, sicherzustellen, dass Ergebnisse und Berichte von periodischen Untersuchungen im Rahmen der Eigenkontrolle gemäß §5 TWV durch das Untersuchungslabor unverzüglich in das von der zuständigen Behörde dafür zur Verfügung gestellte Datensystem elektronisch übermittelt werden (siehe dazu auch das
Schreiben der NÖ-Landesregierung).
Um diese Verpflichtung für Sie zu erfüllen, benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen die Zustimmung unserer Kunden, da wir ohne dieses Einverständnis die von unseren Kunden beauftragten Untersuchungsergebnisse nicht an Dritte weitergeben (dürfen).
Wenn Sie daher Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage im Sinne des LMSVG sind, bitten wir Sie das
angeführte Formular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und anschließend an uns zu retournieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!